Für die Beantwortung der Frage, ob ein neues Arzneimittel einen Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie hat, ist die Datenlage oft unzureichend. Um die Evidenzbasis zu verbessern, kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vom Hersteller eine anwendungsbegleitende Datenerhebung (AbD) fordern. Aktuell sind die klinischen Krebsregister dafür derzeit noch nicht als primäre Datenquelle geeignet - könnten es aber durch die Umsetzung weniger Maßnahmen künftig werden.