Bedarfsgerechte Verordnung von Arzneimitteln

okskaz - AdobeStock (Symbolbild)
Um Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln während der Corona-Epidemie zu vermeiden und eine adäquate Behandlung von Patienten sicherzustellen, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ärzte um Berücksichtigung folgender Aspekte:
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