Aus Sicht der AkdÄ ist der Zusatznutzen von Venetoclax in Kombination mit Obinutuzumab bei erwachsenen Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) anhand der vorgelegten Daten aus klinischen Studien nicht belegt.
Die AkdÄ sieht anhand der vorgelegten Daten keinen Zusatznutzen für Apalutamid bei Patienten mit metastasiertem hormonsensitivem Prostatakarzinom (mHSPC) im Vergleich zu der vom pharmazeutischen Unternehmer gewählten zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT).
Für die AkdÄ ergibt sich für Fragestellung 1 (EGFR-Mutationen del 19 + L858R) für die Kombination Ramucirumab + Erlotinib ein Anhaltspunkt für einen geringeren Nutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Erlotinib.
Im Zusammenhang mit der Hormonersatztherapie (Hormone Replacement Therapy, HRT) bei Wechseljahresbeschwerden ist seit Langem ein erhöhtes Brustkrebsrisiko bekannt. Nach einer neuerlichen Überprüfung empfiehlt der PRAC1 eine Aktualisierung der Produktinformationen, um den gegenwärtigen Kenntnisstand abzubilden.
Die AkdÄ sieht übereinstimmend mit dem IQWiG für Avelumab (Bavencio®) + Axitinib gegenüber Sunitinib für erwachsene, nicht vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC)...
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Pembrolizumab (Keytruda®) + Axitinib gegenüber Sunitinib für erwachsene, nicht vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC) mit günstigem und intermediärem Risikoprofil (Fragestellung 1) sowie mit ungünstigem Risikoprofil (Fragestellung 2) ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Pembrolizumab (Keytruda®) zur Erstlinienbehandlung des metastasierten oder nicht resezierbaren rezidivierten Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) sowohl für die Monotherapie als auch für die Kombination mit Platin- und 5-FU-Chemotherapie ein…
Um Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln während der Corona-Epidemie zu vermeiden und eine adäquate Behandlung von Patienten sicherzustellen, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ärzte um Berücksichtigung folgender Aspekte:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine Empfehlung des PRAC* zu Fluorouracil, Capecitabin, Tegafur und Flucytosin.
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Atezolizumab in Kombination mit Carboplatin und Etoposid gegenüber Placebo in Kombination mit Carboplatin und Etoposid bei erwachsenen Patienten zur Erstlinienbehandlung des kleinzelligen Lungenkarzinoms im fortgeschrittenen Stadium (ES-SCLC) ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Die AkdÄ…
Aus Sicht der AkdÄ ist der Zusatznutzen von Larotrectinib (Vitrakvi®) zur Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten mit soliden Tumoren mit einer NTRK-Genfusion gegenüber Best Supportive Care (BSC) aufgrund der derzeit unzureichenden Datenlage nicht belegt.
Die AkdÄ sieht für Atezolizumab zusätzlich zu nab-Paclitaxel in der Indikation triple-negatives Mammakarzinom bei Patientinnen, die keine vorherige Chemotherapie erhalten haben, gegenüber der vom G-BA benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Die gewählte nicht zulassungskonforme Vergleichstherapie mit…
Für Ibrutinib (Imbruvica®) in Kombination mit Obinutuzumab bei erwachsenen Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) ist aus Sicht der AkdÄ kein Zusatznutzen gegenüber Chlorambucil in Kombination mit Obinutuzumab belegt.
Aus Sicht der AkdÄ ist ein Zusatznutzen für erwachsene Patienten mit metastasiertem oder lokal fortgeschrittenem kutanen Plattenepithelkarzinom, die für eine kurative Operation oder kurative Strahlentherapie nicht in Betracht kommen, nicht belegt. Den Aussagen des IQWiG bezüglich Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens wird zugestimmt.
Die AkdÄ sieht für Olaparib als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRCA1/2-Mutationen in der Keimbahn, die ein HER2-negatives, lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes Mammakarzinom haben, einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.