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Pros and cons on scales. One negative outweighs many positives.
Welche Arzneimittel bieten einen Zusatznutzen?

G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Juni

28.06.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

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Pros and cons on scales. One negative outweighs many positives.
Welche Arzneimittel bieten einen Zusatznutzen?

G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Juli 2025

30.07.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
  • #Alles rund um die Onkologie
  • #Chemotherapie
  • #Therapien und Innovationen

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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Juli

31.07.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

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Pros and cons on scales. One negative outweighs many positives.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Januar

31.01.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Januar

31.01.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
  • #Alles rund um die Onkologie
  • #Arzneimittel-Onko
  • #CAR-T-Zelltherapie
  • #Chemotherapie
  • #Abrechnung Onkologie
  • #Patientenmanagement Onkologie

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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Februar

16.02.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Februar

28.02.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Dezember

03.01.24  | News  | Nutzenbewertungen
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Dezember

07.01.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem August 2025

29.08.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem August

30.08.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem April

30.04.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem April

30.04.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
  • #Alles rund um die Onkologie
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G-BA sieht für Pembrolizumab beträchtlichen Zusatznutzen bei Brust- und Speiseröhrenkrebs

08.07.22  | News  | Rx aktuell
Positiv bewertet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Pembrolizumab bei zwei neuen Anwendungsgebieten zur Krebstherapie: Einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen sah der G-BA beim Einsatz gegen eine spezielle, besonders aggressive Form des Brustkrebses. Für den Einsatz gegen Speiseröhrenkrebs vergab er aufgrund der guten Studienqualität sogar die Kategorie „Hinweis“ auf einen beträchtlichen Zusatznutzen. Pembrolizumab ist ein sogenannter monoklonaler Antikörper. Er blockiert die Wirkung eines Proteins auf der Oberfläche von Tumorzellen (PD-1-Inhibitor), so
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Orphan Drug beim multiplem Myelom

G-BA muss gesetzlich unterstellten Zusatznutzen formal bescheinigen

10.10.23  | News  | Nutzenbewertungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben das erneute Bewertungsverfahren zum Wirkstoff Belantamab-Mafodotin abgeschlossen und musste einen Zusatznutzen bescheinigen, obwohl eine Zulassungsbestätigung des Arzneimittels derzeit unsicher ist.
  • #Hämatologie

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