Aus Sicht der AkdÄ besteht für Zanubrutinib (ZA) in der Erstlinientherapie von Patientinnen und Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) kein Zusatznutzen.
Olaparib ist für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) untersucht, ob der Wirkstoff in Kombination mit Abirateron und Prednison oder Prednisolon Erwachsenen mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC), bei denen…
Die AkdÄ sieht für Selinexor in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason für die Behandlung des multiplen Myeloms bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die zuvor mindestens eine Therapie erhalten haben, einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt an.
Für Vandetanib wurde 2012 eine bedingte Zulassung zur Behandlung des medullären Schilddrüsenkarzinoms erteilt. Damals wurde empfohlen zu berücksichtigen, dass bei Patienten mit negativem oder unbekanntem RET-Mutationsstatus (RET: Rearranged during Transfection) der Nutzen möglicherweise geringer ist. Weitere, zwischenzeitlich durchgeführte Analysen…
Nach Anwendung von Chlormadinon oder Nomegestrol ist das Risiko für die Entwicklung von Meningeomen (einzeln oder multipel) erhöht. Das Risiko steigt mit der kumulativen Dosis.
Für postmenopausale Frauen mit Hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem Mammakarzinom gibt es in der Erstlinie keinen Überlebensvorteil, aber Nachteile in Form schwerer Nebenwirkungen – wie in der ersten Dossierbewertung von 2017.
In der finalen Analyse von Daten der Phase-III-Studie CO-338-043 (ARIEL4) an Patientinnen mit fortgeschrittenem, rezidivierendem Ovarialkarzinom wurde festgestellt, dass das mediane Gesamtüberleben unter Rucaparib kürzer war als in der chemotherapeutisch behandelten Kontrollgruppe.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 wie folgt zu ändern:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 wie folgt zu ändern:
Positiv bewertet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Pembrolizumab bei zwei neuen Anwendungsgebieten zur Krebstherapie: Einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen sah der G-BA beim Einsatz gegen eine spezielle, besonders aggressive Form des Brustkrebses. Für den Einsatz gegen Speiseröhrenkrebs vergab er aufgrund…
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss über eine Änderung der bislang gültigen Arzneimittel-Richtlinie erlassen: Pembrolizumab beim Mammakarzinom (triple-negativ, PD-L1-Expression ≥ 10 (CPS)) zeigt in Kombination mit nab-Paclitaxel oder Paclitaxel gegenüber nab-Paclitaxel oder Paclitaxel den Anhaltspunkt für einen beträchtlichen…
In einer geplanten Zwischenanalyse von Daten der klinischen Studie CO-338-043 (ARIEL4) wurde unter Rucaparib gegenüber dem Kontrollarm ein nachteiliger Effekt auf das Gesamtüberleben beobachtet. Die Europäische Arzneimittel-Agentur prüft nun, welche Konsequenzen diese Informationen auf den Einsatz von Rucaparib haben.
Im Januar 2022 wurden dem BfArM über das Lieferengpass Online-Portal die eingeschränkten Verfügbarkeiten für tamoxifenhaltige Arzneimittel in einem Umfang mitgeteilt, die zu einer umgehenden Kritikalitätsprüfung führte. Der Wirkstoff Tamoxifen ist Bestandteil der Liste versorgungsrelevanter Wirkstoffe. Arzneimittel mit diesem Wirkstoff, deren…
Pembrolizumab in Kombination mit Chemotherapie zeigt einen erheblichen Zusatznutzen bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre. Betroffene überlebten im Median 14 Monate gegenüber neun in der Kontrollgruppe. Für Betroffene mit fortgeschrittenem Adenokarzinom ist ein Zusatznutzen dagegen nicht belegt.