Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. April 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 18. Dezember 2008/ 22. Januar 2009 wie folgt zu ändern:
Nach der Zulassung von CAR-T-Zell-Therapien hat die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) Fallberichte über T-Zell-Lymphome erhalten, die möglicherweise im Zusammenhang mit der Behandlung stehen könnten. Die Anzahl der Fälle ist gering, sie erfordern aber eine genauere Untersuchung und Bewertung.
Novartis hat die Außervertriebnahme von Capmatinib (Talbrecta®) in Deutschland mit Wirkung ab dem 15. September 2023 bekannt gegeben. Capmatinib ist zugelassen zur Behandlung einer seltenen Form von Lungenkrebs. Als Grund gibt das pharmazeutische Unternehmen die Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen des Verfahrens der frühen…
In einem Kommentar im BMJ plädiert die Leiterin des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung für Zulassungsregularien, die Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen fördern anstelle von Me-too-Präparaten.
Ibrutinib ist ein starker kleinmolekularer („small-molecule“) Bruton-Tyrosinkinase-(BTK- )Inhibitor. Für die Kombination Ibrutinib und Venetoclax zur Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) sieht die AkdÄ allerdings keinen Zusatznutzen belegt.
Die AkdÄ sieht für Selinexor in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason für die Behandlung des multiplen Myeloms bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die zuvor mindestens eine Therapie erhalten haben, einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt an.
Für postmenopausale Frauen mit Hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem Mammakarzinom gibt es in der Erstlinie keinen Überlebensvorteil, aber Nachteile in Form schwerer Nebenwirkungen – wie in der ersten Dossierbewertung von 2017.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 wie folgt zu ändern:
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 wie folgt zu ändern:
Positiv bewertet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Pembrolizumab bei zwei neuen Anwendungsgebieten zur Krebstherapie: Einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen sah der G-BA beim Einsatz gegen eine spezielle, besonders aggressive Form des Brustkrebses. Für den Einsatz gegen Speiseröhrenkrebs vergab er aufgrund…
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen Beschluss über eine Änderung der bislang gültigen Arzneimittel-Richtlinie erlassen: Pembrolizumab beim Mammakarzinom (triple-negativ, PD-L1-Expression ≥ 10 (CPS)) zeigt in Kombination mit nab-Paclitaxel oder Paclitaxel gegenüber nab-Paclitaxel oder Paclitaxel den Anhaltspunkt für einen beträchtlichen…
Im Januar 2022 wurden dem BfArM über das Lieferengpass Online-Portal die eingeschränkten Verfügbarkeiten für tamoxifenhaltige Arzneimittel in einem Umfang mitgeteilt, die zu einer umgehenden Kritikalitätsprüfung führte. Der Wirkstoff Tamoxifen ist Bestandteil der Liste versorgungsrelevanter Wirkstoffe. Arzneimittel mit diesem Wirkstoff, deren…
Pembrolizumab in Kombination mit Chemotherapie zeigt einen erheblichen Zusatznutzen bei fortgeschrittenem Plattenepithelkarzinom der Speiseröhre. Betroffene überlebten im Median 14 Monate gegenüber neun in der Kontrollgruppe. Für Betroffene mit fortgeschrittenem Adenokarzinom ist ein Zusatznutzen dagegen nicht belegt.
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Daratumumab bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit neu diagnostiziertem multiplem Myelom, für die eine autologe Stammzelltransplantation (ASZT) nicht geeignet ist, ein Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen.