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Pros and cons on scales. One negative outweighs many positives.
Welche Arzneimittel bieten einen Zusatznutzen?

G-BA-Nutzenbewertungen aus dem September

30.09.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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Pros and cons on scales. One negative outweighs many positives.
Welche Arzneimittel bieten einen Zusatznutzen?

G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Oktober 2025

31.10.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Oktober

01.11.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem November

29.11.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem März

31.03.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Mai

30.05.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Mai

31.05.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Juni

30.06.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Januar

31.01.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Februar

28.02.25  | News  | Nutzenbewertungen
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Dezember

07.01.25  | News  | Nutzenbewertungen
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem August 2025

29.08.25  | News  | Nutzenbewertungen
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem April

30.04.25  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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G-BA-Nutzenbewertungen aus dem April

30.04.24  | News  | Nutzenbewertungen
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.
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dna disorder, genetic mutation
Behandlung der akuten myeloischen Leukämie

G-BA kann Wirkstoff Midostaurin keinen Zusatznutzen mehr bescheinigen

22.05.24  | News  | Nutzenbewertungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kommt bei seiner erneuten Bewertung des Wirkstoffs Midostaurin zu einem deutlich anderen Ergebnis als im Jahr 2018. Midostaurin ist zugelassen zur Behandlung einer seltenen Erkrankung: der akuten myeloischen Leukämie, die eine bestimmte Genmutation (FLT3-Mutation) aufweist. Das Ausmaß des Zusatznutzens einer Behandlung mit Midostaurin hatte der G-BA im Jahr 2018 auf Basis der Zulassungsstudie RATIFY als „beträchtlich“ eingestuft, da die Studiendaten im Vergleich zu den damaligen Therapieoptionen eine zusätzliche Verbesserung im langfristigen Überleben aufzeigten. Da sich der Therapiestandard – zu dem heute auch Midostaurin selbst zählt – inzwischen weiterentwickelt hat, konnte der G-BA dem Orphan Drug nun keinen Zusatznutzen mehr bescheinigen. Anlass der Neubewertung war, dass die Umsatzgrenze mit der gesetzlichen Krankenversicherung einen Betrag von 30 Millionen Euro überschritten hatte.
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