Obwohl Krebspatient*innen und andere Betroffene mit einer chronischen Erkrankung gemäß der COVID19-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8.2.2021 das Recht auf einen bevorzugten Zugang zu einer Impfung gegen SARS-CoV-2 haben, sind die Zugangsregelungen für die Betroffenen auf Länderebene weitgehend unklar.