Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das voraussichtlich Mitte Mai 2019 in Kraft tritt, fallen die Kosten für fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge Patientinnen und Patienten mit Krebs in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Regelung geht auf eine Initiative der DGHO und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) zurück. Bevor die Kosten für die Kryokonservierung in der täglichen Praxis von den Kassen übernommen werden, muss der Gemeinsame Bundesausschuss allerdings noch eine Richtlinie erlassen.