Am 14. März 2019 hat der Bundestag die Änderung des § 27a SGB V beschlossen. Mit ihr wurden die fruchtbarkeitserhaltenden Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleistung. Am 23. April 2020 fand vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Anhörung zum ersten Entwurf einer Richtlinie statt, die für die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist. Trotz überwältigender Einigkeit unter den Experten ist der Beginn der Kassenfinanzierung in der Praxis noch nicht abzusehen. Die bittere Realität für junge Betroffene: Bis zu 4.300 Euro sind in den meisten Fällen selbst zu finanzieren, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der Heilung erhalten bleiben soll.
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