Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen über eine Mindestmenge für Darmkrebs-Operationen aufgenommen. Er wird in den kommenden Monaten untersuchen, ob es bei diesen Eingriffen einen Zusammenhang zwischen der Behandlungsroutine und der Qualität der Behandlungsergebnisse gibt. Nur in diesem Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge überhaupt möglich. Besteht jedoch ein solcher Zusammenhang, wird der G-BA eine jährliche Mindestanzahl von Eingriffen je Krankenhausstandort und/oder Ärztin oder Arzt festlegen. Mit einem Abschluss der Beratungen ist Ende 2023 zu rechnen.