Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe schlagen Patientenschützer eine Neuregelung vor, die organisierte Angebote nach den Kriterien des Richterspruchs zulässt. Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur, ohne Zweifel sei es wichtig, auch die Unterstützung über die Pflege, Palliativmedizin, Hospizarbeit und Psychotherapie auszubauen. "Aber selbst das wird nicht alle Suizidwilligen überzeugen, und auch für sie gilt das Selbstbestimmungsrecht."