Prostatasyndrom: Thulium-Laserresektion wird Kassenleistung
Alexandr Mitiuc - Fotolia.com (Symbolbild)
Patienten, die an einem benignen Prostatasyndrom leiden, können künftig auch im vertragsärztlichen Bereich mittels Thulium-Laserresektion zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden. Bisher war dies nur im stationären Bereich möglich.
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