ProstatasyndromThulium-Laserresektion wird Kassenleistung

Alexandr Mitiuc - Fotolia.com (Symbolbild)

Patienten, die an einem benignen Prostatasyndrom leiden, können künftig auch im vertragsärztlichen Bereich mittels Thulium-Laserresektion zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden. Bisher war dies nur im stationären Bereich möglich.

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