Akute myeloische Leukämie: Kein Zusatznutzen mehr für Midostaurin

Destruction of leukaemia cell
Dr_Microbe/stock.adobe.com

Midostaurin ist zugelassen für die Behandlung von Erwachsenen mit neu diagnostizierter AML mit FLT3-Mutation. Je nach Therapiephase wird der Wirkstoff auch in Kombination mit anderen Onkologika eingesetzt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) kommt bei seiner erneuten Bewertung des Wirkstoffs Midostaurin zu einem deutlich anderen Ergebnis als im Jahr 2018. Midostaurin ist zugelassen zur Behandlung einer seltenen Erkrankung: der akuten myeloischen Leukämie, die eine bestimmte Genmutation (FLT3-Mutation) aufweist.

Das Ausmaß des Zusatznutzens einer Behandlung mit Midostaurin hatte der G-BA im Jahr 2018 auf Basis der Zulassungsstudie RATIFY als „beträchtlich“ eingestuft, da die Studiendaten im Vergleich zu den damaligen Therapieoptionen eine zusätzliche Verbesserung im langfristigen Überleben aufzeigten. Da sich der Therapiestandard – zu dem heute auch Midostaurin selbst zählt – inzwischen weiterentwickelt hat, konnte der G-BA dem Orphan Drug nun keinen Zusatznutzen mehr bescheinigen.

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