Tod von Krebspatienten: Bewährungsstrafe für Heilpraktiker
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Ein Heilpraktiker aus Moers ist für die fahrlässige Tötung von drei Krebspatienten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Krefelder Landgericht sprach den 61-Jährigen am Montag wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig. Das Gericht attestierte ihm «schwere Verletzungen der Sorgfaltspflicht».
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