Tod von Patienten: Bewährungsstrafe für Krebsheiler rechtskräftig
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Die Bewährungsstrafe für einen Heilpraktiker aus Brüggen nach dem Tod von drei seiner Krebspatienten ist rechtskräftig. Das teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Das Krefelder Landgericht hatte den 61-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen schuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
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