Im Mai 2019 wurde die Erhaltung der Fruchtbarkeit für junge Krebspatient:innen per Gesetz zur Kassenleistung. Geändert hat sich für die Betroffenen aber bisher nichts, wenn ihnen die Kassen nicht freiwillig entgegenkommen. Es fehlte die zum Gesetz gehörende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). 19 Monate nach dem Gesetz ist sie jetzt in Kraft getreten. Leider ist der Weg bis zur Routine-Finanzierung immer noch nicht am Ende.