Änderungen der Honorarverteilung rückwirkend zum 1. Januar 2025
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Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg hat neue Regelungen zur Honorarverteilung beschlossen.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit ihrem Beschluss vom 19. März 2025 über die nachfolgenden Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) entschieden:
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