Die Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 2018 enthält eine missverständliche Formulierung, die nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie perspektivisch die hohe Qualität der Strahlentherapie gefährden könnte. Stein des Anstoßes ist, dass die bisher obligate zwölfmonatige Weiterbildung im stationären Bereich nun auch „in anderen Gebieten“ erfolgen kann. Der Vorstand der DEGRO hat einen Antrag auf Änderung bei der Bundesärztekammer gestellt. Die Weiterbildungszeit in der stationären Radioonkologie, einem hochspezialisierten Fach, sei ein Garant für die hohe Qualität der Versorgung, auch im ambulanten Bereich, darauf könne nicht verzichtet werden.