
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (OLG) darf ein Unternehmen aus Recklinghausen bestimmte Facharztbezeichnungen nicht mehr verwenden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Aesthetify GmbH, die von den Medizinern mit den Bezeichnungen Dr. Rick und Dr. Nick betrieben wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der neuen juristischen Fragen zum Thema KI-Chatbots hat der Senat dieRevision zum Bundesgerichtshofzugelassen (Az.: 4 UKl 3/25).
Täuschung durch Titel: Verbraucherschützer bekommen recht
Bei dem Streit vor dem OLG ging es um Zurechnungsfragen von Falschaussagen von KI-Chatbots. Nahmen Kundinnen und Kunden mit der Praxis online Kontakt auf, um Termine zu buchen oder Fragen zu stellen, antwortete der Chatbot beispielsweise, dass die beiden Fachärzte für plastische und ästhetische Chirurgie oder Fachärzte für ästhetische Medizin seien. Die Bezeichnungen aber gibt es nicht. Das Gericht hat deshalb entschieden, dass diese Aussagen unzulässige geschäftliche Handlungen der Beklagten seien und dem Unterlassungsanspruch der Verbraucherschützer stattgegeben.
Verantwortung bleibt beim Menschen
Diese seien auch den beiden Klägern, die bundesweit 6 Standorte betreiben, zuzurechnen. Die Mediziner und Geschäftsführer tragen laut OLG für die Falschangaben zu den Facharzttiteln die Verantwortung. Der Chatbot sei kein Dritter im Sinne des Gesetzes. Laut Internetseite bieten Dr. Rick und Dr. Nick ästhetische Gesichtsbehandlungen an.


