
Bei chronischen Schmerzen können Ärztinnen und Ärzte im Einzelfall Cannabis verordnen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenversicherung – ob gesetzlich oder privat – die Kosten dafür.
Dies ist der Fall, wenn herkömmliche Schmerztherapien nicht wirken. Dann muss eine private Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung mit Cannabis-Präparaten übernehmen, wie das Landgericht Hamburg (Az. 337 O 109/22) entschieden hat. Darauf macht das Portal «anwaltsauskunft.de» aufmerksam.
Vom Dienstunfall zur dauerhaften Schmerzbelastung
Im konkreten Fall ging es um einen ehemaligen Polizisten, dessen Schultergelenk bei einem Dienstunfall im Jahr 2007 ausgekugelt war. Diese Verletzung löste eine Fehlstellung und Blockierung der Schulter – und damit chronische Schmerzen – aus.
Diese wurden zunächst nach dem Stufenschema der Weltgesunheitsorganisation (WHO) unter anderem mit Opioiden behandelt. Zum Einsatz kamen auch sogenannte Muskelrelaxanzien, also Medikamente, die die Muskelspannung verringern. Die Behandlungen blieben jedoch wirkungslos bzw. gingen mit starken Nebenwirkungen wie Leberschäden und Suchtgefahr einher. Daher begann der Mann eine Therapie mit Cannabis-Präparaten, die ihm ärztlich verordnet wurden.
Streit um die Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Die staatliche Beihilfe übernahm dabei 70% der Kosten für die Therapie. Anfang 2019 bat der Mann seine private Krankenversicherung darum, den Rest der Kosten zu übernehmen. Sie weigerte sich allerdings. Ihre Argumentation: Die Behandlung sei medizinisch nicht notwendig und die Studienlage zur Wirksamkeit nicht ausreichend.
Gericht stärkt Patientenrechte bei medizinischem Cannabis
Der Mann zog vor Gericht – und das gab ihm weitgehend recht. Die Krankenversicherung muss die Kosten von mittlerweile insgesamt mehr als 19.000 Euro übernehmen. Die Richter begründeten dies mit dem Verweis auf ein medizinisches Gutachten, aus dem hervorging, dass die Therapie im Fall des Mannes zur Schmerzlinderung geeignet ist. Eine fehlende umfassende Studienlage stehe der medizinischen Notwendigkeit nicht entgegen.
«Private Krankenversicherungen sind also zur Kostenübernahme verpflichtet, wenn Cannabis-Präparate eine begründete und wirksame Alternative bei einer ansonsten austherapierten Schmerzsymptomatik darstellen», fasst Swen Walentowski, Sprecher von «anwaltauskunft.de», zusammen.


