EU-Kompetenz schneller nutzen: Neues Gesetz öffnet Türen für EU‑Fachkräfte in Pflege und Gesundheit
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EU-Fachkräfte im Gesundheitswesen: Neue Regelungen erleichtern den Einstieg ins Saarland – unter Auflagen und zeitlicher Begrenzung.
Ein Gesetz im Saarland erleichtert künftig die Tätigkeit ausländischer Pflege- und Gesundheitsfachkräfte aus der EU: Weiterbildungsinhalte dürfen „vorübergehend und gelegentlich“ ohne deutsches Anerkennungsverfahren angewendet werden – unter klaren Voraussetzungen und zeitlicher Begrenzung. Der Landtag reagiert damit auf Druck der EU-Kommission und stärkt die berufliche Mobilität im Gesundheitssektor.
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