G‑BA stoppt Modul: Mindestmenge Kolonkarzinomchirurgie 2026 – Weg frei für neue Regelung
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Der G‑BA bereitet den Weg für eine einheitliche Umsetzung künftiger Mindestmengenregelungen in der Kolonkarzinomchirurgie.
Der G‑BA schafft für 2026 die technische Grundlage für eine mögliche kurzfristige Anpassung der Mindestmengenregelung zur Kolonkarzinomchirurgie: Das entsprechende Modul wird aus der aktuellen Spezifikation entfernt. Kliniken müssen sich auf neue Mindestmengen ab 2027 einstellen – mit Übergangsregelungen und engen Fristen zur Prognosemeldung.
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