Modell mit VorbildcharakterNotfall oder Bereitschaftsdienst? Am „gemeinsamen Tresen“ nur eine Frage von Minuten

Volle Notaufnahmen, frustrierte Patienten, überlastetes Personal: Ein neues Modell soll Ordnung ins Chaos bringen. Der „Gemeinsame Tresen“ entscheidet gleich bei der Ankunft, wer wirklich ein Notfall ist – und wer besser anders versorgt wird. In Hessen gibt es das Konzept bereits. Warum es als Blaupause für ganz Deutschland gilt.

Schild im Krankenhausflur mit der Aufschrift „Wartebereich für Notfallpatienten und Patienten ohne Termine“, daneben ein Pfeil nach rechts.
Harald Tittel/dpa
Ist der Patient wirklich ein Notfall? Am "Gemeinsamen Tresen" treffen Mitarbeiter eine erste Einschätzung.

Wer spontan selbst ins Krankenhaus geht, ist in Wahrheit oft ein Fall für die Arztpraxis. Aber man bekommt keinen Termin oder es ist Wochenende. Dann sitzen die Patienten in der Notaufnahme, obwohl sie kein Notfall sind.

Patienten richtig lenken statt falsch warten lassen

Der Hintergrund ist, dass in Deutschland das sogenannte stationäre und das ambulante System noch immer weitgehend getrennt sind und getrennt abgerechnet werden. Daher ist es wichtig, dass die Patienten «ins richtige System gelotst» werden. Eine Idee, wie das gut funktioniert, heißt «Gemeinsamer Tresen». Zum ersten Mal wurde das im Klinikum Frankfurt-Höchst erprobt. Weil der Testlauf dort super funktioniert hat, sollte das Modell sogar bundesweit umgesetzt werden. Bisher ist das aber nicht der Fall.

In Hessen haben neben Höchst nur das Klinikum Darmstadt und das Sana Klinikum Offenbach ein solches System etabliert. Anfang des Jahres folgte mit dem Frankfurter Bürgerhospital die vierte hessische Klinik.

Kurze Wege, klare Zuständigkeiten

Der Tresen wird vom jeweiligen Krankenhaus und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Hessen gemeinsam betrieben. Wer behandelt werden möchte, ohne einen Termin zu haben oder mit einem Rettungswagen kommt, wird dort empfangen. Die Mitarbeiter treffen dann eine Vorentscheidung, ob das ein Fall für den stationären oder den ambulanten Sektor ist.

In Fall eins setzt sich der Patient ins Wartezimmer der Notaufnahme des Krankenhauses. Im zweiten Fall wird er an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) weitergeleitet. Praktischerweise muss man das Krankenhaus dafür nicht verlassen: Der ÄBD ist kürzlich vom Uniklinikum ins Bürgerhospital umgezogen.