Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

aerogondo/stock.adobe.com

Das Urteil gegen einen Pathologen aus dem Saarpfalz-Kreis wegen Betruges in 17 Fällen sowie wegen Bestechung in 97 Fällen ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken am Dienstag (07.07.2020). Der 61-jährige Angeklagte war vor einer Woche von der Wirtschaftsstrafkammer zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Wegen Fluchtgefahr sitzt er bereits seit Februar in Untersuchungshaft.

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich auf der Website anzumelden.