Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) berichtet über ein neues methodisches Verfahren, das bei Vorliegen weniger Studien den Nutzen von medizinischen Behandlungsmaßnahmen zuverlässiger als bisher einschätzen lässt.
Für Patientinnen und Patienten, die an einer akuten myeloischen Leukämie mit einer bestimmten Mutation (IDH1-R132-Mutation) erkrankt sind, aber nicht mit einer intensiven Chemotherapie behandelt werden können, gibt es in Deutschland seit Juli 2023 eine neue Behandlungsoption: den Wirkstoff Ivosidenib. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stuft den…
Die AkdÄ sieht für Teclistamab zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die zuvor bereits mindestens drei Therapien erhalten haben, darunter einen immunmodulatorischen Wirkstoff, einen Proteasominhibitor und einen Anti-CD38-Antikörper, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt…
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Sacituzumab govitecan bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem Mammakarzinom, die eine endokrin-basierte Therapie und mindestens zwei zusätzliche systemische Therapien bei fortgeschrittener Erkrankung erhalten haben, ein…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Zwei randomisierte kontrollierte Studien in der 3. und 4. Linie beim Kolorektal- und beim Mammakarzinom zeigen jeweils einen Zusatznutzen für die bewerteten Arzneimittel.
Die AkdÄ empfiehlt die Anerkennung eines Anhaltspunktes für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für Axicabtagen-Ciloleucel bei Patientinnen und Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) und primärem mediastinalem großzelligen B-Zell-Lymphom (PMBCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben das erneute Bewertungsverfahren zum Wirkstoff Belantamab-Mafodotin abgeschlossen und musste einen Zusatznutzen bescheinigen, obwohl eine Zulassungsbestätigung des Arzneimittels derzeit unsicher ist.
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für unter 65-Jährige, bei denen eine Hochdosistherapie infrage kommt.
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen nicht belegt ist für Durvalumab in Kombination mit Tremelimumab und einer platinbasierten Chemotherapie als Erstlinienbehandlung des metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) ohne sensibilisierende EGFR (Epidermal Growth Factor Receptor)- oder ALK…