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Ivosidenib bei AML: G-BA sieht erheblichen Zusatznutzen

Für Patientinnen und Patienten, die an einer akuten myeloischen Leukämie mit einer bestimmten Mutation (IDH1-R132-Mutation) erkrankt sind, aber nicht mit einer intensiven Chemotherapie behandelt werden können, gibt es in Deutschland seit Juli 2023 eine neue Behandlungsoption: den Wirkstoff Ivosidenib. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stuft den…

Law scales on wooden desk concept for justice and equality
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Frühe NutzenbewertungKein Zusatznutzen von Teclistamab beim Multiplen Myelom

Die AkdÄ sieht für Teclistamab zur Behandlung von Erwachsenen mit rezidiviertem und refraktärem multiplen Myelom, die zuvor bereits mindestens drei Therapien erhalten haben, darunter einen immunmodulatorischen Wirkstoff, einen Proteasominhibitor und einen Anti-CD38-Antikörper, und die während der letzten Therapie eine Krankheitsprogression gezeigt…

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Frühe NutzenbewertungSacituzumab govitecan beim Mammakarzinom

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Sacituzumab govitecan bei erwachsenen Patientinnen und Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem Hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem Mammakarzinom, die eine endokrin-basierte Therapie und mindestens zwei zusätzliche systemische Therapien bei fortgeschrittener Erkrankung erhalten haben, ein…

Pros and cons on scales. One negative outweighs many positives.
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Welche Arzneimittel bieten einen Zusatznutzen?G-BA-Nutzenbewertungen aus dem Dezember

Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…

Pros and cons on scales. One negative outweighs many positives.
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Welche Arzneimittel bieten einen Zusatznutzen?G-BA-Nutzenbewertungen aus dem November

Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…

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NutzenbewertungStellungnahme der AkdÄ zu Axicabtagen-Ciloleucel

Die AkdÄ empfiehlt die Anerkennung eines Anhaltspunktes für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für Axicabtagen-Ciloleucel bei Patientinnen und Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) und primärem mediastinalem großzelligen B-Zell-Lymphom (PMBCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien…

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G-BA-Beschlüsse im OktoberAktuelle Nutzenbewertungen auf einen Blick

Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…

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Stellungnahme der AkdÄDurvalumab bei metastasiertem NSCLC: Zusatznutzen nicht belegt

Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen nicht belegt ist für Durvalumab in Kombination mit Tremelimumab und einer platinbasierten Chemotherapie als Erstlinienbehandlung des metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) ohne sensibilisierende EGFR (Epidermal Growth Factor Receptor)- oder ALK…