Welche Arzneimittel bieten einen Zusatznutzen?G-BA-Nutzenbewertungen aus dem April 2026

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Im April 2026 liegen unter anderem neue Bewertungen und Erkenntnisse zu den Indikationen Mammakarzinom, gastrointestinale Stromatumore, Myelofibrose, tenosynoviale Riesenzelltumore, Desmoidtumore und Hämophilie vor.

Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie besteht.

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