GBA-NutzenbewertungCabozantinib: Zusatznutzen nicht belegt

Natalya Antoshchenko - Fotolia.com (Symbolbild)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) zu ändern.

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