NSCLCNutzenbewertung von Amivantamab: Kein belegbarer Zusatznutzen 

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008 / 22. Januar 2009 wie folgt zu ändern:

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