Die AkdÄ sieht für Atezolizumab zusätzlich zu nab-Paclitaxel in der Indikation triple-negatives Mammakarzinom bei Patientinnen, die keine vorherige Chemotherapie erhalten haben, gegenüber der vom G-BA benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an. 

Die gewählte nicht zulassungskonforme Vergleichstherapie mit nab-Paclitaxel lässt keine Ableitung eines Zusatznutzens zu.