Aus Sicht der AkdÄ ist der Zusatznutzen von Pembrolizumab im Vergleich zur zweckmäßigen Vergleichstherapie in der Indikation rezidiviertes oder refraktäres (r/r) klassisches Hodgkin-Lymphom (cHL) nicht belegt. Die AkdÄ stimmt damit der Bewertung des IQWiG zu.