
Mit dem Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) plant die Bundesregierung die im Herbst 2024 beschlossene Krankenhausreform nachzujustieren. Durch die Anpassungen sollen unter anderem den Bundesländern weitreichende Ausnahmeregelungen bei der Zuweisung von Leistungsregelungen eingeräumt werden, die etwa Qualitätskriterien bei der Krebsbehandlung herabsetzen können. Für die Onkologie, die sich durch ihre Spezialisierung auszeichnet, wäre dies ein Rückschritt.
Onkologische Zentren: Qualität rettet Leben
Die bundesweite Studie zur Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren (WiZen) hat gezeigt: Eine Behandlung in zertifizierten Zentren, die nach evidenzbasierten Leitlinien und hohen Qualitätsvorgaben arbeiten, verlängert die Überlebensdauer von Krebsbetroffenen deutlich im Vergleich zu nicht zertifizierten Kliniken.
„Flächendeckende evidenzbasierte Qualitätskriterien, wie die der zertifizierten Zentren, sind daher für eine gute Krebsmedizin unerlässlich“, sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft. Laut Bruns würden die geplanten Ausnahmeregelungen nicht nur das Ziel der Krankenhausreform, die Versorgung stärker zu zentralisieren und spezialisieren, verwässern, sondern auch die Strukturen für Gelegenheitsmedizin verfestigen, damit zu einer schlechteren onkologischen Versorgung führen und somit Krebsbetroffenen schaden.
Onkochirurgische Mindestmengen allein reichen nicht
Besonders kritisch sieht die Krebsgesellschaft, dass das KHAG sich in der Onkologie bei Qualitätsvorgaben auf onkochirurgische Mindestmengen konzentriert. „Der Blick ist hier zu eng. Zum einen ist eine Steuerung über Mindestmengen allein nicht ausreichend. Im Rahmen unserer Zertifizierungsprogramme nehmen wir etwa weitere Struktur- und Prozesskriterien in den Blick. Zum anderen umfasst eine moderne Krebsbehandlung mehr als nur Chirurgie – beispielsweise Radiologie, medikamentöse Therapie und Psychoonkologie. Für eine qualitätsgerechte und evidenzbasierte Krebsversorgung müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden“, so Bruns.
Bruns verweist auch auf den Nationalen Krebsplan. Nach diesem sollen in Deutschland alle Krebspatienten eine qualitativ hochwertige Versorgung entsprechend evidenzbasierten Behandlungsleitlinien erhalten. Qualitätsanforderungen wie die der zertifizierten Zentren seien daher laut Krebsgesellschaft flächendeckend notwendig.
Appell an die Politik: Einheitliche Standards sichern
Die Deutsche Krebsgesellschaft appelliert an Bundestag und Bundesrat, die Qualitätsvorgaben aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz nicht herabzusenken. „Alle Betroffenen haben Anspruch auf die bestmögliche Behandlung – unabhängig von der Postleitzahl“, sagt Bruns. Dafür dürften die Vorgaben, die auf Qualität abzielen, nicht zugunsten föderaler Sonderwege aufgeweicht werden, fordert die Krebsgesellschaft.
Auch für Fahrtzeiten – die entsprechende Regelung soll durch das KHAG gestrichen werden – zeigen Studien: Patient*innen sind bereit, für eine spezialisierte, bessere Behandlung auch weitere Wege in Kauf zu nehmen. Dem Wunsch der Betroffenen, nach einer bestmöglichen Behandlung, sollte das KHAG auf jeden Fall nachkommen.
Quelle: Deutsche Krebsgesellschaft e. V.


