Um Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln während der Corona-Epidemie zu vermeiden und eine adäquate Behandlung von Patienten sicherzustellen, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ärzte um Berücksichtigung folgender Aspekte:
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert über eine Empfehlung des PRAC* zu Fluorouracil, Capecitabin, Tegafur und Flucytosin.
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Atezolizumab in Kombination mit Carboplatin und Etoposid gegenüber Placebo in Kombination mit Carboplatin und Etoposid bei erwachsenen Patienten zur Erstlinienbehandlung des kleinzelligen Lungenkarzinoms im fortgeschrittenen Stadium (ES-SCLC) ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Die AkdÄ…
Aus Sicht der AkdÄ ist der Zusatznutzen von Larotrectinib (Vitrakvi®) zur Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten mit soliden Tumoren mit einer NTRK-Genfusion gegenüber Best Supportive Care (BSC) aufgrund der derzeit unzureichenden Datenlage nicht belegt.
Die AkdÄ sieht für Atezolizumab zusätzlich zu nab-Paclitaxel in der Indikation triple-negatives Mammakarzinom bei Patientinnen, die keine vorherige Chemotherapie erhalten haben, gegenüber der vom G-BA benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an.
Die gewählte nicht zulassungskonforme Vergleichstherapie mit…
Für Ibrutinib (Imbruvica®) in Kombination mit Obinutuzumab bei erwachsenen Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) ist aus Sicht der AkdÄ kein Zusatznutzen gegenüber Chlorambucil in Kombination mit Obinutuzumab belegt.
Aus Sicht der AkdÄ ist ein Zusatznutzen für erwachsene Patienten mit metastasiertem oder lokal fortgeschrittenem kutanen Plattenepithelkarzinom, die für eine kurative Operation oder kurative Strahlentherapie nicht in Betracht kommen, nicht belegt. Den Aussagen des IQWiG bezüglich Ausmaß und Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens wird zugestimmt.
Die AkdÄ sieht für Olaparib als Monotherapie für die Behandlung von erwachsenen Patienten mit BRCA1/2-Mutationen in der Keimbahn, die ein HER2-negatives, lokal fortgeschrittenes oder metastasiertes Mammakarzinom haben, einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen.
Ein Zusatznutzen von Lorlatinib ist nicht belegt für Erwachsene mit Anaplastische-Lymphomkinase(ALK)-positivem, fortgeschrittenen nicht-kleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC), deren Erkrankung fortgeschritten ist nach:
Die AkdÄ sieht übereinstimmend mit dem IQWiG für erwachsene, nicht vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC) mit intermediärem Risikoprofil einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen von Nivolumab + Ipilimumab gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie (ZVT) Sunitinib. Für erwachsene, nicht vorbehandelte…
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Apalutamid (Erleada®) in der Behandlung erwachsener Männer mit nicht-metastasiertem kastrationsresistenten Prostatakarzinom, die ein hohes Risiko für die Entwicklung von Metastasen aufweisen (Hochrisiko-nmCRPC) ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Aufgrund der fehlenden Daten zum Endpunkt…
Ein fraglicher antiproliferativer Effekt von Methadon in der Tumortherapie wird in Deutschland seit einigen Jahren in den Laien- und Fachmedien kontrovers diskutiert. Aussagekräftige Daten aus klinischen Studien hierzu liegen bis dato nicht vor. Zusammenfassend wird der Einsatz von Methadon zur Tumortherapie wegen unzureichender Datenbasis derzeit…
ACE-Hemmer werden unter anderem angewendet zur Behandlung von Hypertonie, Herzinsuffizienz und renalen Komplikationen des Diabetes mellitus. In einer epidemiologischen Studie wurde kürzlich über ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko im Zusammenhang mit ACE-Hemmern berichtet (1). Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) hat daraufhin das Risiko überprüft…
Bei erwachsenen Patienten mit hepatozellulärem Karzinom (HCC), die mit Sorafenib vorbehandelt wurden und bei denen eine ausreichende Leberfunktion entsprechend Child-Pugh Stadium A und ECOG-PS 0–1 vorliegt, besteht aus Sicht der AkdÄ ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen für eine Therapie mit Cabozantinib (Cabometyx™).
Die Online-Ausgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes wurde aktualisiert und steht ab sofort im Internet bereit. Berücksichtigt wurden alle Neuerungen, die seit 1. April gelten.