Tragödie in der KinderklinikUrteil nach dem Tod einer 12-Jährigen erwartet

Ein fiebriger Magen-Darm-Infekt, ein Klinikaufenthalt – und am Ende der Tod eines Kindes. Sechs Jahre nach dem tragischen Fall einer 12-Jährigen in Detmold steht das Urteil gegen Klinikpersonal bevor. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Arzt und einer Krankenschwester fahrlässige Tötung vor. Ein Rechtsmediziner soll nun Klarheit über die Todesursache bringen.

Zwei kantige Signalleuchten an einer Holzvertäfelung, die obere leuchtet rot – Symbol für Alarm oder Besetztanzeige in einem Krankenhaus.
Kirsten ObornyThieme Group
Mehrmals hatte die Mutter in der Nacht um Hilfe gebeten – der zuständige Arzt und die Pflegekräfte weisen die Vorwürfe von sich.

Im Prozess um den Tod einer 12-Jährigen in einem Krankenhaus im Kreis Lippe (►wir berichteten) will das Amtsgericht Detmold voraussichtlich am Montag ein Urteil verkünden. Zuvor sollen am 2. Prozesstag 3 Gutachter aussagen - darunter ein Rechtsmediziner, denn bis heute ist die Todesursache des Mädchens nicht geklärt. Die Eltern hatten das Kind an einem Abend im Dezember 2019 nach einem mehrtägigen Magen-Darm-Infekt mit Fieber mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus bringen lassen. 

Alarmrufe in der Nacht – Hilfe blieb aus

Angeklagt wegen fahrlässiger Tötung sind ein Arzt und eine Krankenschwester. Der zuständige Arzt hatte die 12-Jährige wegen des Flüssigkeitsverlustes mit einem Tropf versorgt. Dennoch hatte die Mutter mehrmals in der Nacht Alarm geschlagen, nachdem sich der Zustand ihrer Tochter immer weiter verschlechtert hatte. Zuletzt hatte sie am Morgen eine Krankenschwester gerufen. 

Nach Aussagen mehrerer Schwestern hatte der Arzt auf Anrufe nicht reagiert. Er war in der Nacht neben der Notaufnahme noch für 2 weitere Stationen zuständig. Er hatte am 1. Prozesstag ausgesagt, ihn hätten keine Anrufe erreicht. 

Am Morgen kam das Mädchen auf die Intensivstation und wurde dort noch rund eine Stunde lang reanimiert – am Ende erfolglos. Die 12-Jährige starb gegen 09.00 Uhr. 

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Fahrlässige Tötung?

Die Angeklagten sollen nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft zu wenig getan haben, um das Leben des Kindes zu retten. So habe das geschwächte Mädchen zu wenig Flüssigkeit bekommen und hätte per Monitor überwacht werden müssen. Der Arzt hatte ausgesagt, er habe nach Vorschrift gehandelt. Die angeklagte Krankenschwester hatte erst um 06.00 Uhr ihren Dienst aufgenommen und sich zum Prozessauftakt ausführlich zu der Zeit zwischen Dienstbeginn und dem Tod des Mädchens geäußert. Auch sie bestritt die Vorwürfe, sich zu wenig gekümmert zu haben (►wir berichteten).