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Neues AnwendungsgebietStellungnahme der AkdÄ zu Pembrolizumab

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Pembrolizumab (Keytruda®) + Axitinib gegenüber Sunitinib für erwachsene, nicht vorbehandelte Patienten mit fortgeschrittenem Nierenzellkarzinom (RCC) mit günstigem und intermediärem Risikoprofil (Fragestellung 1) sowie mit ungünstigem Risikoprofil (Fragestellung 2) ein Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen.

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Frühe Nutzenbewertung § 35a SGB VStellungnahme der AkdÄ zu Pembrolizumab

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Pembrolizumab (Keytruda®) zur Erstlinienbehandlung des metastasierten oder nicht resezierbaren rezidivierten Plattenepithelkarzinoms der Kopf-Hals-Region (HNSCC) bei Erwachsenen mit PD-L1-exprimierenden Tumoren (CPS ≥ 1) sowohl für die Monotherapie als auch für die Kombination mit Platin- und 5-FU-Chemotherapie ein…

Mit freundlicher Genehmigung des bpi e.V.

Risiko von MedikationsfehlernRote-Hand-Brief zu Arsentrioxid

Arsentrioxid (Trisenox®) wird angewendet zur Behandlung der akuten Promyelozytenleukämie. Durchstechflaschen mit neuer Konzentration (2 mg/ml) werden die gegenwärtig genehmigten Glasampullen (1 mg/ml) ersetzen.

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Corona-EpidemieBedarfsgerechte Verordnung von Arzneimitteln

Um Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln während der Corona-Epidemie zu vermeiden und eine adäquate Behandlung von Patienten sicherzustellen, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, bittet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ärzte um Berücksichtigung folgender Aspekte:

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Frühe NutzenbewertungStellungnahme der AkdÄ zu Atezolizumab im Anwendungsgebiet ES-SCLC

Aus Sicht der AkdÄ besteht für Atezolizumab in Kombination mit Carboplatin und Etoposid gegenüber Placebo in Kombination mit Carboplatin und Etoposid bei erwachsenen Patienten zur Erstlinienbehandlung des kleinzelligen Lungenkarzinoms im fortgeschrittenen Stadium (ES-SCLC) ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen. Die AkdÄ…

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Frühe Nutzenbewertung § 35a SGB VStellungnahme der AkdÄ zu Larotrectinib

Aus Sicht der AkdÄ ist der Zusatznutzen von Larotrectinib (Vitrakvi®) zur Behandlung von erwachsenen und pädiatrischen Patienten mit soliden Tumoren mit einer NTRK-Genfusion gegenüber Best Supportive Care (BSC) aufgrund der derzeit unzureichenden Datenlage nicht belegt.

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Neues AWG MammakarzinomStellungnahme der AkdÄ zu Atezolizumab

Die AkdÄ sieht für Atezolizumab zusätzlich zu nab-Paclitaxel in der Indikation triple-negatives Mammakarzinom bei Patientinnen, die keine vorherige Chemotherapie erhalten haben, gegenüber der vom G-BA benannten zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen als nicht belegt an. 

Die gewählte nicht zulassungskonforme Vergleichstherapie mit…

Mit freundlicher Genehmigung des bpi e.V.

Rote-Hand-Brief zu IngenolmebutatRuhen der Zulassungen aufgrund des Risikos von malignen Hautveränderungen

Im Zusammenhang mit Ingenolmebutat (Picato®) oder einem verwandten Ester traten in Studien häufiger Hautmalignome auf als unter der jeweiligen Vergleichstherapie. Daher empfiehlt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) vorsorglich das Ruhen der Zulassung, bis die Überprüfung der Daten abgeschlossen ist. Die Arzneimittel sind ab sofort nicht mehr…

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Frühe Nutzenbewertung § 35a SGB VStellungnahme der AkdÄ zu Ibrutinib

Für Ibrutinib (Imbruvica®) in Kombination mit Obinutuzumab bei erwachsenen Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) ist aus Sicht der AkdÄ kein Zusatznutzen gegenüber Chlorambucil in Kombination mit Obinutuzumab belegt.