Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Burosumab kann bei bestimmten Risikopatienten zu schwerer Hyperkalzämie führen. Eine engmaschige Kontrolle von Serumkalzium und Parathormon ist essenziell, um Komplikationen zu vermeiden.
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Ein internationales Forschungsteam hat herausgefunden, warum Tamoxifen – ein bewährtes Medikament gegen Brustkrebs – in seltenen Fällen selbst zur Entstehung von Gebärmutterkrebs beitragen kann. Der Wirkstoff aktiviert direkt einen zentralen Tumorsignalweg, der sonst durch genetische Mutationen angeschaltet wird.
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nach der größten Pharmaübernahme seit fast 2 Jahrzehnten feiert Merck einen wichtigen Erfolg: Die EU-Kommission hat das Krebsmittel Ogsiveo zur Behandlung seltener Desmoidtumoren zugelassen. Das Medikament, entwickelt von Springworks Therapeutics, ist das erste seiner Art in Europa und könnte für Merck zum Milliardenbringer werden.
Nach Jahren der therapeutischen Stagnation bringt Tarlatamab frischen Wind in die Zweitlinientherapie des kleinzelligen Lungenkarzinoms: Die Phase-III-Daten zeigen signifikante Überlebensvorteile – bei gleichzeitig besserer Verträglichkeit.
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Angestoßen durch wiederholte Lieferengpässe bei Arzneimitteln in den vergangenen Jahren, haben die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und ihre elf assoziierten internistischen Schwerpunktgesellschaften eine Liste unverzichtbarer Wirkstoffe erarbeitet und zuletzt im Januar 2025 konsentiert.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat mit ihrem Beschluss vom 19. März 2025 über die nachfolgenden Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) entschieden:
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…