Die AkdÄ empfiehlt die Anerkennung eines Anhaltspunktes für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für Axicabtagen-Ciloleucel bei Patientinnen und Patienten mit rezidiviertem oder refraktärem diffus großzelligem B-Zell-Lymphom (DLBCL) und primärem mediastinalem großzelligen B-Zell-Lymphom (PMBCL) nach zwei oder mehr systemischen Therapien…
Nicht immer bietet ein zugelassenes Medikament bzw. ein neuer Wirkstoff auch einen Vorteil gegenüber dem bisherigen Therapiestandard. Daher hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) seit 2011 die Aufgabe, nach Markteintritt von neu zugelassenen Arzneimitteln eine Nutzenbewertung durchzuführen. Er prüft, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen…
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aufgrund der gesetzlichen Vorgaben das erneute Bewertungsverfahren zum Wirkstoff Belantamab-Mafodotin abgeschlossen und musste einen Zusatznutzen bescheinigen, obwohl eine Zulassungsbestätigung des Arzneimittels derzeit unsicher ist.
Novartis hat die Außervertriebnahme von Capmatinib (Talbrecta®) in Deutschland mit Wirkung ab dem 15. September 2023 bekannt gegeben. Capmatinib ist zugelassen zur Behandlung einer seltenen Form von Lungenkrebs. Als Grund gibt das pharmazeutische Unternehmen die Bewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss im Rahmen des Verfahrens der frühen…
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich ein Anhaltspunkt für einen nicht quantifizierbaren Zusatznutzen für unter 65-Jährige, bei denen eine Hochdosistherapie infrage kommt.
Die AkdÄ schließt sich der Einschätzung des IQWiG an, dass der Zusatznutzen nicht belegt ist für Durvalumab in Kombination mit Tremelimumab und einer platinbasierten Chemotherapie als Erstlinienbehandlung des metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) ohne sensibilisierende EGFR (Epidermal Growth Factor Receptor)- oder ALK…
In einem Kommentar im BMJ plädiert die Leiterin des IQWiG-Ressorts Arzneimittelbewertung für Zulassungsregularien, die Arzneimittel mit nachgewiesenem Zusatznutzen fördern anstelle von Me-too-Präparaten.
Pralsetinib wird in bestimmten Situationen angewendet zur Behandlung von nicht-kleinzelligen Bronchialkarzinomen. Es wurden neun Fälle von Tuberkulose bei mit Pralsetinib behandelten Patienten (mit und ohne Tuberkulose in der Vorgeschichte) identifiziert. Meist wurde über extrapulmonale Tuberkulose wie Lymphknotentuberkulose, Peritonealtuberkulose…
Ibrutinib ist ein starker kleinmolekularer („small-molecule“) Bruton-Tyrosinkinase-(BTK- )Inhibitor. Für die Kombination Ibrutinib und Venetoclax zur Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) sieht die AkdÄ allerdings keinen Zusatznutzen belegt.
Cyclophosphamid beta Konzentrat zur Herstellung einer Injektions-/Infusionslösung ist eine alkoholische Lösung, die pro Milliliter 0,65 ml entsprechend 513,5 mg wasserfreies Ethanol enthält.
Aus Sicht der AkdÄ besteht für Zanubrutinib (ZA) in der Erstlinientherapie von Patientinnen und Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) kein Zusatznutzen.
Olaparib ist für mehrere Anwendungsgebiete zugelassen. In einer frühen Nutzenbewertung hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) untersucht, ob der Wirkstoff in Kombination mit Abirateron und Prednison oder Prednisolon Erwachsenen mit metastasiertem kastrationsresistentem Prostatakarzinom (mCRPC), bei denen…
Die AkdÄ sieht für Selinexor in Kombination mit Bortezomib und Dexamethason für die Behandlung des multiplen Myeloms bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die zuvor mindestens eine Therapie erhalten haben, einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie als nicht belegt an.
Für Vandetanib wurde 2012 eine bedingte Zulassung zur Behandlung des medullären Schilddrüsenkarzinoms erteilt. Damals wurde empfohlen zu berücksichtigen, dass bei Patienten mit negativem oder unbekanntem RET-Mutationsstatus (RET: Rearranged during Transfection) der Nutzen möglicherweise geringer ist. Weitere, zwischenzeitlich durchgeführte Analysen…