Erblich bedingter KrebsPrädiktive Gentests: Wann Auskunftspflicht gegenüber Versicherungen besteht

Beatrice Hamberger

Wenn sich ein bestimmtes Krebsleiden in der Familie häuft, kann ein prädiktiver Gentest Klarheit bringen. Doch wie sieht es mit der Auskunftspflicht gegenüber Versicherungen aus, wenn dabei ein erhöhtes Krebsrisiko festgestellt wird? Das sagt die Gesetzgebung dazu.

Auskunftspflicht – Gesetz/Recht. Ordner auf Schreibtisch mit B
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Bei einem prädiktiven Gentest tauchen neben medizinischen Fragen in Beratungsgesprächen oft auch juristische Fragen auf. Etwa die, ob bestimmte Versicherungen über den Test informiert werden müssen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in Deutschland im Versicherungsvertragsgesetz und im Gendiagnostikgesetz geregelt.

Mediziner wissen: Kein prädiktiver Gentest auf familiären Krebs ohne ausführliche Beratung! Doch neben medizinischen Fragen tauchen in Beratungsgesprächen oft auch juristische Fragen auf. Etwa die, ob bestimmte Versicherungen über den Test informiert werden müssen. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind in Deutschland im Versicherungsvertragsgesetz und im Gendiagnostikgesetz geregelt. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums beantwortet die wichtigsten Fragen.

Kann eine Versicherung einen prädiktiven Gentest verlangen?

Nein. Niemand ist verpflichtet, einen prädiktiven Gentest durchführen zu lassen. Denn im medizinischen Bereich gilt das „Recht auf Nichtwissen", in diesem Fall bezogen auf das erbliche Krebsrisiko. Folglich dürfen Versicherungen auch keinen Gentest verlangen. Dies ist durch das Gendiagnostikgesetz geregelt.

Besteht eine Auskunftspflicht bei Vertragsabschluss und welche Versicherungen betrifft das?

Kommt drauf an. Wenn das Ergebnis eines Gentests bei Abschluss eines privaten Versicherungsvertrags bereits vorliegt, besteht grundsätzlich keine Auskunftspflicht - mit einer Ausnahme: Wird im Versicherungsfall eine Leistung von mehr als 300.000 EUR oder eine Jahresrente von mehr als 30.000 EUR vereinbart, müssen Betroffene auf Nachfrage der Versicherung das Ergebnis mitteilen. Das trifft bei privaten Lebens-, Pflegerenten-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zu.

Wie sieht es mit der Informationspflicht aus, wenn der Vertrag schon länger besteht?

Wird ein Gentest erst nach Vertragsabschluss durchgeführt, muss das Ergebnis dem privaten Versicherungsunternehmen nicht mitgeteilt werden.

Dürfen private und gesetzliche Krankenversicherungen nach einem prädiktiven Gentest fragen und hat das Ergebnis möglicherweise Konsequenzen für die Betroffenen?

Weder noch. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Frage nach prädiktiven Gentests unabhängig von der Versicherungssumme immer verboten, also auch vor Vertragsabschluss. Für gesetzlich Versicherte ist das Ergebnis eines Gentests ohnehin bedeutungslos, da in der GKV keine Gesundheitsprüfungen stattfinden. Das gilt auch für die gesetzliche Rentenversicherung.

Eine Auskunftspflicht gegenüber Versicherungen besteht in Bezug auf den prädiktiven Gentest also sehr selten. Davon unberührt ist die Anzeigepflicht von Erkrankungen. Fragen hierzu sind erlaubt und müssen von den Versicherungsnehmern wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Quelle: DKFZ

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